Unsere Werte

Charta des gesellschaftlichen Engagements von GOfiber im Rahmen des Glasfaserausbaus. 

 

 

Ethik, Integrität, Einhaltung der geltenden Gesetze und Normen, die Qualität der Ausführung der Arbeiten sowie die Berücksichtung der Bedürfnissse der Bürgerinnen und Bürger sind wesentliche Werte für GOfiber.

Für GOfiber ist es wichtig, dass diese Werte sowohl intern als auch von seinen Baupartnern und deren Subunternehmern gelebt werden, um den gesetzlichen Rahmen einzuhalten, der für Projekte gilt, die im Auftrag von GOfiber durchgeführt werden.

Dazu hat GOfiber diese Charta entwickelt, in der seine Engagements beim Glasfaserausbau in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens erläutert werden.

1. Qualität und Zuverlässigekit bei den Partnern einfordern

GOfiber wählt seine Partner mit grosser Sorgfalt aus. Von unseren Partnern werden unterschiedliche Labels, Bescheinigungen oder Zertifikate verlangt, je nachdem, welche Dienstleistungen sie für GOfiber erbringen sollen. Diese Zertifizierungen belegen die Einhaltung bestimmter Mindestanforderungen in Bezug auf die von ihnen erbrachten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist die Einhaltung grundlegender Standards und Rechte eine vertragliche Verpflichtung für alle GOfiber (Bau-)Partner. 

Wichtig ist auch, dass sowohl die Kommunen, auf deren Gebiet GOFiber sein Netzwerk aufbaut, als auch ihre Bürgerinnen und Bürger mit den Frauen und Männern vor Ort auf Deutsch interagieren können. 

Alle Partner und ihre Subunternehmer müssen sich an diese GOfiber-Charta halten, die die Mindeststandards für das Verhalten definiert, die GOfiber von seinen Partnern in den Bereichen Arbeits- und Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit, Umwelt, Integrität, Cybersicherheit, Datenschutz und Vielfalt erwartet. 

Im Falle der Nichteinhaltung der oben beschriebenen Qualitätskriterien behält sich GOfiber das Recht vor, die Zusammenarbeit mit dem Partner und/oder Subunternehmer einzustellen, wenn ein eklatanter Verstoß festgestellt wird oder wenn der Partner und/oder Subunternehmer das von GOfiber aufgeworfene Problem nicht innerhalb einer bestimmten Frist behoben hat. 

 

2. Rückgriff auf Subunternehmer kontrollieren 

Um einen vollständigen Überblick zu erhalten, muss jeder GOfiber-Partner, der Subunternehmer einsetzen möchte, vor jeder Ausführung einer Arbeit die ausdrückliche Zustimmung von GOfiber einholen. GOfiber fordert seine Partner auch regelmäßig auf, die Einhaltung der geltenden Standards zu bestätigen, insbesondere in Bezug auf Ethik, Sicherheit und Wohlbefinden der Arbeitnehmer. 

Darüber hinaus ist es unseren Partnern nicht erlaubt, mit mehr als zwei Ebenen von Subunternehmern zu arbeiten. 

 

3. Gewährleistung des Wohlergehens der Arbeitnehmer 

Als Auftraggeber verpflichtet sich GOfiber, Risiken so weit wie möglich zu vermeiden und eine wahre Sicherheitskultur am Arbeitsplatz zu entwickeln. 

Jeder GOfiber-Standort wird von einem Vorgesetzten und/oder Sicherheitskoordinator begleitet. Sie überprüfen die ordnungsgemäße Anwendung der durch den Rechtsrahmen auferlegten Standards in puncto Wohlbefinden und Sicherheit am Arbeitsplatz. 

Nach jedem Besuch wird ein detaillierter Bericht mit ggf. Aktionspunkten für den Partner an den GOfiber-Partner gesendet. Werden eklatante Verstöße festgestellt, kann GOfiber die Einstellung der Baustelle auf Kosten des Partners verlangen. In regelmäßigen Abständen wird ein Treffen mit dem Partner organisiert, um die bei den Besuchen festgestellten Probleme zu besprechen und gegebenenfalls Maßnahmen zu deren Behebung zu ergreifen. 

 

4. Weiterbildungen für unsere Partner 

Zusätzlich zu den Sicherheitsstandards, die für jeden Standort auferlegt werden, bietet GOfiber über seine Lieferanten regelmäßig Schulungen für seine Partner zu Glasfasern und zu baustellenspezifischen Sicherheitsprinzipien an. 

 

5. Regelmässige Treffen mit den Inspektionsdienste, die für die Überwachung der Sozialgesetze zuständig sind 

GOfiber verpflichtet sich, eine partnerschaftliche Beziehung zu den für die Kontrolle der Sozialgesetze zuständigen Inspektionsdiensten zu pflegen, insbesondere um gemeinsam zu beurteilen, ob die getroffenen Maßnahmen angemessen und ausreichend sind, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.